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(Foto: Breakslinger)

… rappten die Beasties. Auch dies gehört dazu:

Auf dem John B-Event im Januar hat der Fotograf des Lifestyle-Magazins Gäste fotografiert, ohne deren Einwilligung zu holen. Die Fotos wurden online veröffentlicht. Da dies nicht rechtens ist, habe ich mich am 9.2. mit diesem Schreiben beschwert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 23. Januar im Exhaus eine Veranstaltung ausgerichtet, zu der Sie im Internet folgende Fotostrecke veröffentlicht haben: [Anmerkung: Den Link gebe ich hier nicht wieder.]

Ich wurde nun von mehreren Gästen darauf angesprochen, dass Ihr Fotograf, Herr […], offensichtlich nicht mit § 22 KUG vertraut ist, da er sie ohne Einwilligung fotografiert hat und ihre Fotos auf Ihrer Website veröffentlicht wurden.

An den Aufnahmen Nr. […]  können Sie bereits anhand der Bildkomposition erkennen, dass hier Personen in der Menge aus gewisser Entfernung fokussiert wurden und auch die übliche Praxis, ein Einverständnis auch nonverbal, z.B. über Augenkontakt o.ä. einzuholen, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten wurde.

Ich bin als Veranstalter nicht damit einverstanden, wenn Gäste ohne Ihr Einverständnis fotografiert und diese Fotos im Internet veröffentlicht werden. Was mir sauer aufstösst ist, dass sich das Interesse des TV-Medienhauses an unseren seit 9 Jahren betriebenen Veranstaltungen in engen Grenzen hält – das Nischen-Argument aber nicht mehr gilt, sobald über das Fotostrecken-Format Page Impressions für die IVW-Statistik generiert werden können.

Ich bitte Sie hiermit, die von Ihnen als Fotografen entsandten Personen über ihre Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Sollten sich bei künftigen Veranstaltungen der Eindruck ergeben, dass Ihr Fotograf sich unprofessionell verhält, muss ich im Rahmen des Hausrechts ein Fotografierverbot aussprechen.

Lifestyle reagierte prompt mit der Mitteilung, dass man den betreffenden Fotografen informiert und um eine Stellungsnahme gebeten habe. Nach 3 Wochen stehen die Fotos nach wie vor online – gehört habe ich bislang nichts.  Ich habe heute nochmal nachgehakt und werde euch auf dem Laufenden halten.

Da Lifestyle seit 1-2 Jahren zum Trierischen Volksfreund (TV) gehört, der im Impressum auch als Seitenbetreiber angeführt wird, ging das Schreiben ebenfalls an diesen – hier reagierte man jedoch bislang überhaupt nicht.

Der TV ist wiederum der Holtzbrinck Verlagsgruppe zugehörig. In anderen Holtzbrinck-Titeln (vom TV weiß ich es als Nicht-Leser nicht) wird ja immer gerne kritisch darauf hingewiesen, dass „die jungen Leute“ heute im Web so sorglos mit ihrer Privatsphäre umgingen. So sei z.B. so Manchem schon die Bewerbung verhagelt worden, weil seine kompromittierenden Privatfotos im Netz zu finden waren (Lektion: Immer schön konform bleiben und alles was man tut zuerst vom „Personalchef im Kopf“ absegnen lassen).

Dazu und einigen weiteren Aspekten des Wehklagens um den schwindenden „Qualitätsjournalimus“ passt es natürlich nicht, für seine Blättchen Amateure loszuschicken, die jeden knippsen, der seine Rechte nicht kennt und dann ex-post-Hinweise auf Problematisches einfach zu ignorieren.

Es bleibt den Betroffenen nochmal nachzuhaken und etwaige rechtliche Schritte einzuleiten, aber vermutlich wird sich nach ihrer Auffassung der Aufwand wegen der „Lapalie“ nicht lohnen.

Mich stört neben dem im Schreiben Angesprochenen insbesondere: Unsere Veranstaltungen sind davon geprägt, dass es nicht um chic & schön, aufbrezeln und gesehen werden geht. Bei uns ist jeder willkommen. Aufgrund der offenen Atmosphäre wird sich beim Tanz gehen gelassen. Und das sieht mitunter einfach ziemlich albern aus. Fühlt man sich beobachtet, ändert man unweigerlich sein Verhalten. Clubs wie das Berghain setzen aus eben jenem Grund auf ein konsequentes Fotoverbot. Soweit möchte ich gar nicht gehen, aber künftig wird vielleicht die Partyfoto-Fraktion draußen bleiben.

NACHTRAG 02.03.:

Die Fotos wurden heute von Lifestyle offline genommen. Der Fotograf hatte sich auf Anfrage der Redaktion hin nicht geäußert und arbeitet wohl inzwischen auch nicht mehr für das Magazin.